Digitalisierungsförderung

Digitalisierung ist ein Megatrend, der alle Branchen und Märkte verändern wird. Mithilfe von Förderprogrammen von Bund und Ländern lassen sich Digitalisierungsvorhaben finanziell unterstützen. Digitalisierung erfordert aber auch Investitionen. Als kleines, mittelständisches Unternehmen lassen sich Digitalisierungsvorhaben mit bis zu 50 % Zuschuss fördern.

Welche Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierungsförderung gibt es also? Und wie gestalten sich die Fördervolumina?

 

Welche Bereiche fallen unter die Digitalisierungsförderung?

Digitalisierungsförderung kann unter die folgenden Bereiche fallen, wie nachstehend abgebildet.

Welche drei Möglichkeiten der digitalen Förderung gibt es?

Beratungsförderungen:

Es lassen sich in bundesweiten Förderprogrammen wie "go-digital" oder landesweiten Programmen wie "RKW" einen gelisteten und zertifizierten Berater zu einem Auftrag engagieren. So kommt ein Beratungsprojekt zustande, der die Potenziale im Unternehmen aufdeckt, eine IT-Sicherheitsanalyse, unter anderem eine Betrachtung der Datensicherheit durchführt und Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen des Unternehmens definieren kann. Das Beratungsvorhaben wird in der Regel nur zur Hälfte selbst finanziert, die andere Hälfte holt sich der zertifizierte Berater ohne weiteren Aufwands z. B. mithilfe eines Beratungsberichts, als eine Art Qualitätsmechanismus, bei der Förderstelle ein.

Investitionsförderungen:

Unter Investitionsförderungen sind Digitalisierungs- bzw. Innovationsgutscheine mit inbegriffen, die nach Bundesland variieren können, wie Innovationsgutschein ISB in Rheinland-Pfalz oder Hightech-digital in Baden-Württemberg. Bundesweit gibt es das Förderprogramm "digital-jetzt". Diese beschreiben eine Investition auf dem Weg zur Digitalisierungsstrategie durch Vorlage eines Angebotes eines Dritten, der das Unternehmen bei der Entwicklung unterstützt. Darunter können Leistungen fallen wie die Entwicklung eines Projektes, eines Vorhabens oder einer Plattform oder auch einer kundenspezifischen Anwendung. Mit einem Förderschein wird das Angebot gemäß Vereinbarung abgewickelt. Auch hier kann bis zu 50 % Rückerstattung innerhalb einer Größenordnung von 20 - 40k €, und in selteneren Fälle von bis zu 100k € erwartet werden!

Forschungsvorhaben:

Forschungsvorhaben können alleine als Unternehmen oder vorausschauend mit einem Institut zusammen, interne Personalaufwände gefördert werden. Diese Programme weisen ein höheres Fördervolumen auf, sind innovativer, aber auch mit einer längeren Antragsphase belastet von einer erwartbaren Dauer von 3-6 Monaten. Die Projektlaufzeiten betragen in der Regel 2 Jahre und Projektvolumina bis zu 500.000 €.

 

Die bisher beschriebenen Zuschüsse sind für KMUs (Klein- und mittelständischen Unternehmen). Für andere gibt es die steuerliche Forschungszulage, die ähnlich funktioniert wie die Beschreibung eines Forschungsvorhabens. Allerdings geschieht dies rückblickend auf ein abgeschlossenes Wirtschaftsjahr und beschreiben eine nicht anderweitig geförderte Initiative bzw. Innovation im Unternehmen und können mit bis zu 25 % der Aufwände über die Körperschaftssteuer fördern lassen.

Kontakt

Prof. Dr. Markus Haid

Kommunikation Büro: D21, 2.17

+49.6151.533-68842
markus.haid@h-da.de